UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau rückt Zugang zum Recht in Fokus
Wie unterstützen die Kirchen Frauen, die sich in Konfliktsituationen um Gerechtigkeit bemühen? Mit welchen Hürden sind geflüchtete Frauen und Mädchen konfrontiert, wenn sie sich um den ihnen zustehenden Zugang zum Recht und rechtliches Gehör bemühen? Der LWB entsendet eine Delegation zur Tagung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau, die Antworten geben wird auf diese Fragen.
Teilnehmende berichten bei einer vom LWB und seinen Partnern im Rahmen der 16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen in Syrien organisierten Veranstaltung von ihren persönlichen Erfahrungen. Foto: Mobaderoon
LWB-Delegation zeigt Arbeit zur Förderung des Zugangs von Frauen zu fairer, inklusiver juristischer Vertretung
(LWI) – Der Zugang zum eigenen Recht und zum Rechtssystem ist sowohl ein grundlegendes Menschenrecht als auch ein moralischer Imperativ und dennoch wird er vulnerablen Frauen oft verweigert. Deshalb entsendet der Lutherische Weltbund (LWB) eine Delegation zur 70. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) der Vereinten Nationen (UN), die vom 9. bis 20. März in New York City, USA, stattfindet und sich schwerpunktmäßig mit der Sicherstellung und Verbesserung des Zugangs zum Recht und zu Rechtssystemen für alle Frauen und Mädchen beschäftigt.
Im Laufe der zweiwöchigen Tagung der Kommission werden die Delegierten aus LWB-Mitgliedskirchen und -Länderprogrammen in Afrika, Asien, dem Nahen Osten, Europa sowie Nord-, Mittel- und Südamerika sowohl persönlich vor Ort als auch online an zahlreichen Veranstaltungen teilnehmen, um von persönlichen Erfahrungen zu berichten und über die Arbeit zu informieren, mit der sie sich für ein Ende von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und einen vollumfänglichen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu fairer, inklusiver juristischer Vertretung einsetzen.
In einer Erklärung, die der LWB schon vor Beginn der Tagung eingereicht hat, fordert er mit Nachdruck, dass alle Hürden beseitigt werden müssen, mit denen Frauen und Mädchen konfrontiert sind, und verweist dabei auf die verschiedenen Formen von Ungerechtigkeit, die es immer noch gibt und die ihre Möglichkeiten, Gerechtigkeit einzufordern stark einschränken, wie beispielsweise „Armut, Analphabetismus, eingeschränkte Mobilität, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie gesellschaftliche Stigmatisierung“. Die Erklärung baut auf den Erfahrungen von Ortsgemeinden an der Basis auf und unterstreicht, dass die Rechtssysteme in vielen Kontexten „patriarchalische Normen festigen und diskriminierende Rechtsbestimmungen und schädliche traditionelle Praktiken weiterhin fest verwurzelt“ seien.
Wir sehen, dass Organisationen, die aus dem Glauben heraus handeln, und in den Gemeinwesen verankerte Initiativen lokale Lösungen für den Umgang mit Ungerechtigkeit finden können und Zugang zum Rechtssystem sicherstellen und die Würde der Menschen wiederherstellen.
Sikhonzile Ndlovu, leitende LWB-Referentin für Geschlechtergerechtigkeit
„Durch unser humanitäres Engagement und die Entwicklungszusammenarbeit in den verschiedenen Weltregionen sehen wir, dass die Rechtssysteme Frauen und das heißt auch indigene Frauen, Frauen mit Behinderungen, Überlebende von Gewalt und Mädchen, die früh verheiratet wurden, im Stich lassen“, erklärt Sikhonzile Ndlovu, die leitende Referentin für Geschlechtergerechtigkeit im LWB. Zusammen mit Daniel Pieper, dem Programmdirektor im lutherischen Büro für die weltweite Gemeinschaft bei den Vereinten Nationen in New York, leitet Ndlovu derzeit auch die Delegation bei der Tagung der CSW.
„Gleichzeitig sehen wir, dass Organisationen, die aus dem Glauben heraus handeln, und in den Gemeinwesen verankerte Initiativen lokale Lösungen für den Umgang mit Ungerechtigkeit finden können und Zugang zum Rechtssystem sicherstellen und die Würde der Menschen wiederherstellen“, unterstreicht Ndlovu. Der LWB fordere eine „angemessene, nachhaltige Finanzierung“, sagte sie, mit Investitionen in „Gerichte, Rechtsbeistände, Schutzräume, Rechtsanwaltsfachangestellte in den einzelnen Gemeinwesen und Alphabetisierungsinitiativen, die geschlechtersensibel agieren und Frauen und Mädchen zurüsten, ihre Rechte tatsächlich einzufordern“.
LWB-Delegation bringt vom Glauben geprägte Perspektive der Basis ein
Zu den vom LWB im Rahmen der UN-Tagung organisierten Veranstaltungen zählt eine Nebenveranstaltungen, bei der es darum geht, Gerechtigkeit für Frauen und Mädchen im Kontext von Kriegen und Konfliktsituationen sicherzustellen. Die Rednerinnen und Redner kommen aus Gambia, dem Heiligen Land, Kolumbien, dem Südsudan und Polen. Sie werden berichten, wie die Kirchen, LWB-Länderprogramme und zivilgesellschaftlichen Partner in der jeweiligen Region Frauen unterstützen und ihren Zugang zu den Rechtssystemen in Konfliktgebieten sowie nach dem Ende von Konflikten fördern.
Eine weitere Veranstaltung des LWB wird sich mit den besonderen Hürden beschäftigen, mit denen Flüchtlinge und andere Frauen und Mädchen auf der Flucht konfrontiert sind, weil ihr Leben oftmals auch noch durch eine sehr restriktive Migrations- und Asylpolitik, diskriminierende Rechtsvorschriften und aufgrund ihrer Zwangsvertreibung fehlender Rechtsdokumente erschwert wird. Junge lutherische Delegierte werden darüber hinaus mit Gleichaltrigen aus der anglikanischen Kirchengemeinschaft erörtern, wie sich junge Menschen für einen besseren Zugang zu juristischem Beistand für Frauen und Mädchen einsetzen können.
Die Delegierten in New York werden Gelegenheit haben, sich im Rahmen der Tagung mit den Vertretungen ihrer eigenen Regierungen zu treffen und dabei auf die Arbeit des LWB aufmerksam zu machen und Partnerschaften für gemeinsame Anliegen anzustoßen. Schon seit Anfang der 1990er Jahre nimmt eine offizielle LWB-Delegation an den alljährlichen Tagungen der CSW teil und bringt dadurch die wichtige Perspektive von Initiativen und Organisationen, die aus dem Glauben heraus handeln, zu vielen verschiedenen Themen ein, die Frauen und Mädchen an der Basis in vielen Ländern weltweit direkt betreffen.