Als Zusammenschluss von Mitgliedskirchen werden im Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) Entscheidungen durch die Mitgliedskirchen gefällt. Dazu kommen in verschiedenen Gremien Vertreterinnen und Vertreter unserer elf Kirchen zusammen.
Die Organe des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) sind:
1. Die Versammlung des DNK/LWB
2. Der oder die Vorsitzende des DNK/LWB
3. Der Geschäftsführende Ausschuss des DNK/LWB
Versammlung des DNK/LWB
In der Versammlung sind alle elf Mitgliedskirchen mit mindestens einer Person vertreten. Hier werden die wichtigsten Entscheidungen für das DNK/LWB getroffen, zum Beispiel wird hier auch der Vorsitz des DNK/LWB gewählt sowie der Vorsitz des GA/DNK. Die Versammlung beruft die Geschäftsführung des DNK/LWB sowie einen Ausschuss für Kirchliche Zusammenarbeit und Weltdienst (Programmausschuss). Darüber hinaus übernimmt sie die Wahl des oder der Vorsitzenden des Programmausschusses, bildet einen Vollversammlungsausschuss und setzt weitere Ausschüsse ein. Sie übernimmt die Beschlussfassung über den Haushalt des DNK/LWB, die Beschlussfassung über Stellungnahmen des DNK/LWB und die Beratung zentraler Themen der Kirchengemeinschaft.
Vorsitzender oder Vorsitzende des DNK/LWB
Vorsitzender oder Vorsitzende des DNK/LWB ist eine leitende Geistliche bzw. ein leitender Geistlicher aus einer der Mitgliedskirchen des DNK/LWB. Sie leiten die Versammlung und vertreten das DNK/LWB nach außen sowie den Mitgliedskirchen und dem LWB gegenüber.
Aktuelle Vorsitzende des DNK/LWB ist Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Der oder die Vorsitzende wird von der Versammlung des DNK/LWB für die Dauer der Amtsperiode des Rates des LWB gewählt.
Geschäftsführender Ausschuss (GA)
Der GA/DNK ist kleiner als die Versammlung. Ungefähr acht Personen treffen sich zwei bis dreimal im Jahr immer im Vorfeld der Sitzungen der Versammlungen. Der GA/DNK ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht anderen Organen beigelegt sind. Zu den Aufgaben des GA gehören insbesondere die Beratung über das Gesamtvolumen der Finanzleistungen an den LWB, die Aufstellung des Entwurfs des Haushalts und die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung einzelner Finanzfragen, die Berufung von Referentinnen und Referenten des DNK/LWB, die Vorbereitung der Sitzungen der Versammlung des DNK/LWB und die Koordinierung der Ausschüsse.