Ausschreibung: LWB nimmt Vorschläge für Projekte von Mitgliedskirchen entgegen
Der LWB lädt zur Einreichung von Förderanträgen für Projekte in den Bereichen Diakonie, Advocacyarbeit und Bildung ein, die Hoffnung vermitteln und die Menschen in den Mitgliedskirchen weltweit unterstützen können.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Jordanien und im Heiligen Land betreibt in Ramallah, Jerusalem und Bethlehem Schulen mit ganzheitlichen, integrativen, inklusiven und koedukative Programme für palästinensische Kinder aus unterschiedlichen sozioökonomischen Verhältnissen an. Foto: ELKJHL
Workshops zu Projektkonzeption sollen Antragstellende vor Ablauf der Antragsfrist am 11. Januar 2027 unterstützen
(LWI) – Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen, bilden neue Kirchenleitende aus, verkündigen das Evangelium über Radio oder digitale Medien, unterstützen vulnerable Kinder und Jugendliche, bieten Alphabetisierungskurse, Qualifizierungsmaßnahmen und Existenzgründungsmöglichkeiten, bekämpfen geschlechtsspezifische Gewalt und fördern Friedensarbeit – das und vieles mehr tun Kirchen in aller Welt mit Unterstützung des Lutherischen Weltbundes (LWB), um Hoffnung zu vermitteln und den Menschen zu einem besseren Leben zu verhelfen.
2026 wurden lokale Initiativen wie die genannten von 59 Projektträgern in 40 Ländern weltweit durch Mittel aus dem LWB-Programm „Projekte der Mitgliedskirchen“ unterstützt. Auf dem langjährigen Bekenntnis des LWB zur Unterstützung von Kirchen bei Projekten in den Bereichen Diakonie, Fürsprachearbeit und Bildung aufbauend ruft der LWB jetzt erneut zur Einreichung von Vorschlägen für langfristige Projekte auf, deren Umsetzung 2028 beginnen soll.
Alle LWB-Mitgliedskirchen, Nationalkomitees, regionale Ausprägungen und diakonische Partnerinstitutionen des LWB können Vorschläge einreichen. Der LWB ist dem Grundsatz einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel verpflichtet und somit liegen die meisten Projektzuschüsse zwischen 10.000 und 25.000 Euro pro Jahr. In Ausnahmefällen können Zuschüsse, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind und die notwendigen Kapazitäten für die Umsetzung des Projekts nachgewiesen sind, bis zu 50.000 Euro betragen. Alle Antragstellenden müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens fünf Prozent des veranschlagten Gesamtbudgets selbst aufbringen.
Die Projekte der Mitgliedskirchen bewirken im Leben der Menschen jeden Tag auf unterschiedliche Art und Weise Verbesserungen. Und oftmals erlangt die Kirche genau dadurch Sichtbarkeit in der Gesellschaft, in der sie wirkt.
Rebekka Meissner, LWB-Programmreferentin für Diakonie und die Projekte von Mitgliedskirchen
„Die Projekte der Mitgliedskirchen bewirken im Leben der Menschen jeden Tag auf unterschiedliche Art und Weise Verbesserungen“, berichtet Rebekka Meissner, Programmreferentin des LWB für Diakonie und die Projekte von Mitgliedskirchen. „Manche Menschen erwerben wichtige Fertigkeiten, andere spüren in schwierigen Situationen wieder Hoffnung, viele sind in Gemeinwesen, in denen sich die Menschen gegenseitig unterstützen, einfach füreinander da. Und oftmals erlangt die Kirche genau dadurch Sichtbarkeit in der Gesellschaft, in der sie wirkt“, führt sie aus.
Ein Workshop der Evangelischen Kirche am La Plata in Argentinien schult junge Frauen und Männern zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt. Foto: Hora de Obrar
Ein Projekt der Madagassischen Lutherischen Kirche informiert junge Menschen über nachhaltige Landwirtschaft. Foto: MLK
Förderungsfähige Projekte müssen zu einer der vier strategischen Prioritäten des LWB passen: verantwortungsbewusste Theologie, florierende Kirchen, Gerechtigkeit und Frieden sowie praktizierte Nächstenliebe und Menschenwürde. Anträge müssen von der jeweiligen Kirchenleitung genehmigt werden, bevor sie über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
Online-Workshops zur Projektkonzeption sollen bei der Vorbereitung von Förderanträge unterstützen. Es wird darin auf verschiedene Aspekte eingegangen – von der richtigen Formulierung eines Vorschlags über das Budgetmanagement und die Entwicklung von Monitoring Tools bis hin zur Nutzung des Online-Portals. Die Workshops finden immer mittwochs am 30. September, 14. Oktober sowie am 4., 11. und 25. November jeweils um 14 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) statt. Ergänzend wird es zwei Sprechstunden für Fragen geben.
Alle Förderanträge müssen sich auf neue Projekte beziehen, die im Jahr 2028 beginnen und eine Laufzeit von maximal drei Jahren haben, oder auf laufende Projekte, deren Träger Fördergelder für eine zweite Phase bis 2030 beantragen. Die Antragsfrist endet am 11. Januar 2027. Die endgültige Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, trifft der Ausschuss für Projekte der Mitgliedskirchen auf seiner Sitzung im Mai nächsten Jahres.