Recht von Geflüchteten auf Bildung ist wichtiges Thema der Tagung der Afrikanischen Kommission

23 Okt 2026

Der LWB nimmt an der Tagung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker teil, um die Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung zu erinnern, Flüchtlingen und Vertriebenen eine ganzheitliche Bildung zu ermöglichen.

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Farah Mohammed Hussain, Schulleiter der Horyaal Comprehensive School in Dadaab, auf der Tagung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker in Dakar, Senegal. Foto: LWB/E. Wolf

Farah Mohammed Hussain, Schulleiter der Horyaal Comprehensive School in Dadaab, auf der Tagung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker in Dakar, Senegal. Foto: LWB/E. Wolf

Regionale Menschenrechtsorganisation hört einen somalischen Geflüchteten an, der als Schulleiter im kenianischen Lager Dadaab arbeitet

(LWI) – Die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union müssen den Stimmen von Geflüchteten und Vertriebenen Gehör schenken und sicherstellen, dass deren Recht auf Bildung geachtet und in der nationalen Gesetzgebung verankert wird. Der Lutherische Weltbund (LWB) nimmt diese Woche an der Tagung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker im Senegal teil, um diese Botschaft gemeinsam mit anderen Partnerorganisationen zu bekräftigen, die sich für die Rechte all jener einsetzen, die auf der Suche nach Sicherheit und menschenwürdigen Lebensbedingungen aus ihren Ländern geflohen sind.

„Wir haben Somalia 1992 wegen des Bürgerkriegs in meinem Land verlassen“, sagt Farah Mohammed Hussain, Schulleiter einer Schule im kenianischen Flüchtlingslager Dadaab und Teilnehmer der 89. Tagung der Kommission in Dakar. Mit Unterstützung des LWB war er Podiumsgast einer Nebenveranstaltung mit dem Thema, sozial-emotionales Lernen (SEL) als wichtigen Bestandteil der Bildungsrechte in Afrika zu etablieren.

Hussains Familie lebte vor Ausbruch des Konflikts, bei dem sein Vater und zwei seiner Brüder ums Leben kamen, als Viehhirten. Das Land der Familie wurde enteignet und ihre Tiere beschlagnahmt, so dass seine Mutter gezwungen war, mit ihren drei überlebenden Kindern über die Grenze in die kenianische Region Mandera zu fliehen. „Ich war damals erst fünf Jahre alt, aber meine Mutter erzählte mir, dass es eine wirklich beschwerliche Flucht war, auf der es für mich und meine Schwestern nichts zu essen gab“, berichtet Hussain.

Nach seiner Ankunft im Lager Dadaab, das 1991 von der kenianischen Regierung und der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen (UNHCR) gegründet worden war, wurde er in eine Grundschule eingeschult und begann außerdem, eine „Duksi“ zu besuchen, eine traditionelle islamische Koranschule. Er lernte fleißig, schloss die Grund- und Sekundarschule ab und absolvierte anschließend ein zweijähriges Diplomstudium am Garissa Teachers College. „Als ich jung war, wollte ich schon immer Lehrer werden“, erinnert sich Hussain. Derzeit absolviert er ein Bachelorstudium an der Mount Kenya University und freut sich darauf, im August nächsten Jahres seinen Abschluss zu machen.

Seit 2011 arbeitet er zudem als Lehrer in den Lagern und ist derzeit Schulleiter der „Horyaal Comprehensive School“, eine Grund- und weiterführende Schule, die Kinder vom Kindergartenalter über die Grundschule bis in die unteren Klassen der Sekundarstufe unterrichtet. Die Schule wird vom LWB im Auftrag des UNHCR betrieben; in diesem Jahr wurden über 2.000 Jungen und Mädchen für das Schuljahr angemeldet. In den letzten Jahren war die Schule sehr erfolgreich: Sie gewann Auszeichnungen, senkte die Abbrecherquoten und bot eine ganzheitliche Bildung an, bei der neben dem eigentlichen Unterricht Musik-, Theater- und Debattierclubs für Geflüchtetenkinder sowie für Kinder aus der Aufnahmegemeinschaft angeboten wurden. Sozial-emotionales Lernen ist ein wichtiger Bestandteil des Lehrplans für Schüler und Schülerinnen, die Traumata und Vertreibung erlebt haben, und hilft ihnen, in Krisen belastbarer zu werden und sich eine neue Lebensperspektive aufzubauen.

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Farah Mohammed Hussain und andere Delegierteder Afrikanischen Kommission im Gespräch mit der Sonderberichterstatterin für Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und Migranten in Afrika, Salma Sassi. Foto: LWB/E. Wolf

Farah Mohammed Hussain und andere Delegierteder Afrikanischen Kommission im Gespräch mit der Sonderberichterstatterin für Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und Migranten in Afrika, Salma Sassi. Foto: LWB/E. Wolf

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Nebenveranstaltung zum Thema „Sozial- emotionales Lernen als wichtiger Bestandteil der Bildungsrechte in Afrika“. Foto: LWB/E. Wolf

Nebenveranstaltung zum Thema „Sozial- emotionales Lernen als wichtiger Bestandteil der Bildungsrechte in Afrika“. Foto: LWB/E. Wolf

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Farah Mohammed Hussain spricht während der Nebenveranstaltung zum Thema „Sozial-emotionales Lernen als wichtiger Bestandteil des Rechts auf Bildung in Afrika“. Foto: ACHPR

Farah Mohammed Hussain spricht während der Nebenveranstaltung zum Thema „Sozial-emotionales Lernen als wichtiger Bestandteil des Rechts auf Bildung in Afrika“. Foto: ACHPR

„Dies wurde in den Unterricht integriert und hilft den Schülern, zu kommunizieren und die Herausforderungen zu bewältigen, denen sie gegenüberstehen“, sagt Hussain. „Wir bieten Beratung und Orientierung an, damit sie gut kommunizieren und mit der kulturellen Vielfalt an unserer Schule umgehen können. Wir haben Schülerinnen und Schüler aus dem Südsudan, wir haben Schüler aus Somalia, aus Burundi und auch einige aus dem Kongo. Wir müssen stets sehr aufmerksam sein, um für ein gutes Umfeld in der Schule zu sorgen.“

Doch die Herausforderungen sind enorm, und Hussains Arbeit wird immer belastender. Letztes Jahr gab es 25 Lehrkräfte an der Schule, doch aufgrund von Budgetkürzungen verfügt er zurzeit nur noch über zwei Verwaltungsangestellte und 15 Lehrkräfte einschließlich ihm selbst. Die Gehälter für qualifizierte Lehrkräfte in den Lagern betragen weniger als ein Viertel dessen, was Lehrkräften an kenianischen Schulen üblicherweise gezahlt wird, sagt er. In den Lagern gibt es keine Arbeitsplätze für junge Menschen, die die Schule abgeschlossen haben, und die Zahl der Nichtregierungsorganisationen, die mit ihnen arbeiten, ist aufgrund der angespannten Haushaltslage ebenfalls zurückgegangen, fügt er hinzu.

Neben einem Appell für stärkere Unterstützung und Stipendien für Schülerinnen und Schüler lautet Hussains Botschaft an die Teilnehmenden der Tagung, dass sozial-emotionales Lernen (SEL) ein wesentlicher Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Bildung insbesondere für Kinder ist, die von Vertreibung, Konflikten oder sozioökonomischer Ausgrenzung betroffen sind. Ihm geht es besonders darum, Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, mit den psychologischen Auswirkungen der Vertreibung umzugehen, positive Lernumgebungen zu fördern sowie die Bildungsergebnisse zu verbessern.

„Wir sind hier bei der Kommission, um alle Mitgliedstaaten aufzufordern, das Recht von Geflüchteten auf ganzheitliche Bildung zu gewährleisten“, sagt Ester Wolf, leitende Referentin für Advocacy-Arbeit und Menschenrechte beim LWB, die an der Tagung vom 12. bis 21. Oktober in Dakar teilnimmt. „Auf unserer Nebenveranstaltung erinnerte uns Kommissionsmitglied Mudford Mwangenga, zu dessen Aufgabenbereich das Recht auf Bildung gehört, daran, dass sozial-emotionales Lernen (SEL) dafür sorgt, dass Bildung den Lebensrealitäten der Lernenden gerecht wird, ihr psychisches und emotionales Wohlbefinden fördert und sie mit den notwendigen Fähigkeiten ausstattet, um vielfältige und oft herausfordernde Lebensumstände zu bewältigen“, merkt sie an.

„Es ist von entscheidender Bedeutung, die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, regionalen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, von Geflüchteten geführten Organisationen und Entwicklungspartnern zu verstärken, um sozial-emotionales Lernen in die nationale Bildungspolitik zu integrieren und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler und insbesondere diejenigen, die von Vertreibung und Ausgrenzung betroffen sind, Zugang zu unterstützenden, inklusiven und fördernden Lernumgebungen haben“, schließt Wolf.

Der LWB ist seit über drei Jahrzehnten in Ostafrika und am Horn von Afrika tätig und leistet in der gesamten Region wirkungsvolle Hilfe für Geflüchtete, Binnenvertriebene, Rückkehrende und Aufnahmegemeinschaften. Unser Kenia-Somalia-Programm ist seit 1992 im Flüchtlingslager Kakuma und seit 2008 in Dadaab präsent.

LWB/P. Hitchen